Die Kosten
Für jeden Mandanten ist die Frage der Beratungskosten ein wesentlicher Faktor, der über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entscheidet. Ohne besondere Vereinbarung rechnet ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe des Anwaltshonorars nach RVG ist abhängig von dem Wert, um den gestritten wird (Streitwert), und der jeweiligen Tätigkeit des Anwalts. Detaillierte Informationen zur Abrechnung nach dem RVG finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de. Für gerichtliche Verfahren müssen alle Anwälte nach den Vorgaben des RVG abrechnen. Bei außergerichtlicher Beratung sind dagegen weitere Abrechnungsmodalitäten möglich, insb. Stunden- und Pauschalhonorar: Bei einer Stundenhonorarvereinbarung wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Anwalts abgerechnet. Der Wert der Angelegenheit ist somit unerheblich. Die Mandanten erhalten eine monatliche Abrechnung der angefallenen Zeiten mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeiten. Wenn ich beratend für Sie tätig bin, schlage ich Ihnen in jedem Fall ein angemessenes Honorar vor, das sich u.a. nach Umfang und Schwierigkeit der Sache richtet.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, setzen wir uns gerne auch mit dieser in Verbindung, um eine evtl. Kostenübernahme abzuklären.